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Gleichstellung

Am KIS werden die Chancengleichheit der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wesentlicher Bestandteil und leitendes Prinzip erfolgreicher Arbeit angesehen und gefördert. Die Gleichstellungsarbeit am KIS orientiert sich an den folgenden Vereinbarungen und Standards:

Die Entwicklung der Gleichstellung im Institut ist regelmäßiger Berichtspunkt an die Aufsichtsgremien. Insbesondere bei Stellenbesetzungen und in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird auf Chancengleichheit und geschlechterparitätische Verteilungen geachtet. Dabei sind flexible Zielquoten, basierend auf dem Kaskadenmodell, Richtschnur. Auch der vom Vorstand gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten zu entwickelnde Gleichstellungsplan des KIS trägt zur Förderung der Chancengleichheit am Institut bei.

Ein weiteres Ziel der Gleichstellungsarbeit ist es, Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, insbesondere durch die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort, und Frauen auf ihrem Weg in Führungspositionen zu fördern, beispielsweise durch individuelle Trainings oder die Teilnahme am Leibniz-Mentoring. Für die Umsetzung der Maßnahmen am KIS sind sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich.

In der Gleichstellungsarbeit wird das Institut durch eine Gleichstellungsbeauftragte und zwei Stellvertretungen unterstützt. Die Gleichstellungsbeauftragte berät die Institutsleitung in Fragen der Gleichstellung und ist in strukturelle Fragen und personelle Maßnahmen eingebunden. Sie steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Fragen der Chancengleichheit, Familienfreundlichkeit und Fördermöglichkeiten für eine gleichberechtigte Karriereentwicklung zur Verfügung.

Gleichstellungsbeauftragte

Stellvertretende Gleichstellungbeauftragte